Ersetzendes Scannen
Durch "Ersetzendes Scannen" müssen Sie Ihre originalen Buchungsbelege zukünftig nicht mehr in Papierform aufbewahren.
So bucht man heute
Egal, ob mit oder ohne Pendelordner: Wir begleiten Sie beim Ein- oder Umstieg in die digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Unternehmen online
Unsere internetbasierte Plattform für den Belegaustausch. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Buchhaltung und die aktuellsten Auswertungen.
Unser Portfolio
Unser Fokus liegt in der Erbringung klassischer aber auch innovativer Steuerberatungsleistungen für Unternehmer und Privatpersonen. Mit unserem erfahrenen Team und dem Einsatz modernster Kommunikationsmittel sind wir in der Lage unsere Leistungen nicht nur vor Ort in Kaiserslautern, sondern auch überregional anzubieten. Historisch gewachsen, beraten wir mit Begeisterung Mandate vor allem aus den Bereichen Versandhandel, unternehmerisch denkenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Privatpersonen mit dem Schwerpunkt Immobilien.
Teamplayer gesucht
Wir legen größten Wert auf Kontinuität und Qualität bei der steueroptimalen Beratung unserer Mandanten.
Zur Verstärkung unseres Kanzleiteams in Kaiserslautern suchen wir deshalb zum nächstmöglichen Zeitpunkt Steuerfachkräfte (m/w/d) mit sehr guten Finanz- und Lohnbuchhaltungskenntnissen im Rahmen einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit.
Der sichere Umgang mit digitalen Medien in Verbindung mit fundierten DATEV-pro-Kenntnissen werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Umgang mit DATEV Unternehmen online sind von Vorteil.
IHRE STEUERBERATER IN KAISERSLAUTERN
Zeiten ändern sich. Ebenso die Anforderungen an Ihren Steuerberater. Wir suchen kreativ und engagiert nach der für Sie steueroptimalen Lösung: Aufbauend auf der obligatorischen Erfüllung der vergangenheitsorientierten Buchhaltungs- und Deklarationspflichten leiten wir bereits unterjährig mögliche Gestaltungspotentiale ab und setzen diese im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften konsequent um.
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Michael Bremer
Diplom-Kaufmann | Steuerberater
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Qualität
Mit unserem erfahrenen Team und dem Einsatz modernster Kommunikationsmittel sind wir in der Lage unsere Leistungen nicht nur vor Ort in Kaiserslautern, sondern auch überregional anzubieten. Die Freiräume für eine beratungsintensive Betreuung schaffen wir durch festdefinierte und effiziente Leistungsprozesse. So schließt sich der Kreis, der dafür sorgt, dass Qualität keine Floskel ist, sondern Voraussetzung für größt mögliche Kundenzufriedenheit.
Unser Beratungsansatz
Das gemeinsame Ausarbeiten einer individuellen Steuerplanung wird durch unseren Beratungsansatz der mandanten- und insbesondere zukunftsorientierten Steuerberatung unterstützt. Aufbauend auf der obligatorischen Erfüllung der vergangenheitsorientierten Buchhaltungs- und Deklarationspflichten leiten wir bereits unterjährig mögliche Gestaltungspotentiale ab und setzen diese im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften konsequent um.
Innovation
Unser Qualitätsanspruch ist auf die ständige Leistungsverbesserung ausgerichtet. Ausgangspunkt ist dabei die Erwartungshaltung des Mandanten - Endpunkt ist dessen Zufriedenheit. Mit innovativen Technologien wie der OCR-Belegerkennung unserer Internetplattform Unternehmen online und einem revisionssicheren Dokumenten-Management-System arbeiten wir nicht nur effizienter, sondern sind bei Nachfragen unserer Mandanten auch schneller auskunftsfähig.
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Benjamin Lambrecht
Diplom-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
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Nicolas Hofmann erneut zum Vorsitzenden des DATEV-Aufsichtsrats gewählt
Aufsichtsrat nach turnusmäßiger Wahl in genossenschaftlicher Vertreterversammlung und Wahlen der Arbeitnehmer neu konstituiert.Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden (Az. 9 S 994/21).Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
Lt. LAG Berlin-Brandenburg sind bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen (Az. 23 Sa 1135/21).
News
Steuerberatung findet bei uns nicht nur auf dem Papier statt.
Hier erhalten Sie Einblick in unsere aktuellen Aktivitäten rund um Ihre Steuerkanzlei in Kaiserslautern.

Digital? Genial!
Ihre gGmbH in besten Händen

Wir sind Digitale Kanzlei 2019

Tolle Zeit am Eiswoog
Gute Laune bei den D-Junioren

Teambuilding im K1-Kletterpark

Workshop ISO-Zertifizierung

Seminar Immobilienbesteuerung
